Der Fachdienst Inobhutnahme ist zuständig für die Aufnahme, Versorgung und Entlassung aller Inobhutnahmen. Die Inobhutnahme dient der Gefahrenabwehr, des Schutzes bei Kindeswohlgefährdung, der emotionalen „Entschärfung“ akuter Krisen, der Erarbeitung geeigneter Problemlösungen, der Beratung für Möglichkeiten der Hilfe und der Entwicklung von realitätsgerechten und weiterführenden Perspektiven.

Rechtsgrundlage

§ 27 in Verbindung mit § 42 SGB VIII

Zielgruppe

Die Gesamtplatzzahl für dieses Angebot im Johannesstift beträgt 6 Plätze.
3 Plätze für den Landkreis Vechta in der Jugendwohngruppe
1 Platz im Elsbeth-Kreft-Haus
2 Plätze verteilt auf die sieben Regelwohngruppen des Johannesstiftes

Es werden junge Menschen in Obhut genommen, deren Wohl aufgrund der aktuellen Situation in ihrer Familie nicht gesichert ist. 

Päd. Betreuung

Die jungen Menschen werden im Rahmen der Inobhutnahme in den bestehenden Wohngruppen untergebracht und über diese versorgt. Der notwendige Schutz wird sichergestellt und die jungen Menschen bekommen aus ihrer krisenhaften Situation heraus die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen.

Das Team der Inobhutnahme besteht aus 1,75 Vollzeitstellen und ist gemischtgeschlechtlich aufgestellt. Die Mitarbeitenden übernehmen alle im Rahmen der Inobhutnahme kurzfristig anfallenden Gespräche und Termine und entlasten die entsprechenden Wohngruppen bei der Versorgung des jungen Menschen im Alltag. Darüber hinaus wirken sie an dessen Perspektivklärung mit.

Besonderheit

Kurzfristige Aufnahmen, die aus einer krisenhaften Situation aufgenommen werden und bei uns Schutz und Ruhe erfahren. Die Betreuung und Versorgung geschieht in den bestehenden Regelwohngruppen und wird durch zwei päd. Mitarbeitende im Fachdienst Inobhutnahme zusätzlich abgesichert.