Pflegepersonen leisten Erziehung im privaten Rahmen ihrer Familienbeziehungen für ein Pflegekind und verstehen sich in dieser Hinsicht als Familie auf Zeit. Der zeitliche Rahmen kann je nach Pflegeverhältnis von kurzfristig bis eine auf Dauer angelegte Vollzeitpflege sei. Pflegepersonen sorgen für das leibliche, geistige und seelische Wohl des Pflegekindes. Sie fördern ihre Entwicklung und erziehen es zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Zu den Aufgaben des Fachdienstes PKD zählen die Suche und Akquise möglicher Pflegepersonen, die Vermittlung von Pflegekindern sowie die kontinuierliche und prozessbegleitende Beratung der am Pflegeverhältnis beteiligten Personen.
Rechtsgrundlage
§ 37a SGB VIII, § 27 in Verb. mit § 33 SGB VIII
Zielgruppe
Wenn im Rahmen der Hilfen zur Erziehung das Konzept der Pflegestellen als sinnvoll angesehen wird, kann prinzipiell jeder junge Mensch untergebracht werden. Eine altersbezogene Beschränkung ist hier nicht gegeben.
Grundsätzlich kann jeder Mensch Pflegeperson werden. Je nach Hilfeart bedarf es hierzu der Erstellung eines Ressourcenprofils und damit einhergehend einer Eignungsüberprüfung. Unter besonderen Umständen kann im Rahmen einer sonderpädagogischen Vollzeitpflege ein beruflicher Nachweis notwendig sein.